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Was machen Gesellschafter?
Gesellschafter sind Personen oder Unternehmen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Sie haben in der Regel Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen. Gesellschafter können auch Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben, je nachdem wie viele Anteile sie besitzen. Sie sind oft auch an der Gewinnausschüttung des Unternehmens beteiligt. Insgesamt tragen Gesellschafter dazu bei, die Richtung und Entwicklung des Unternehmens mitzugestalten. **
Welche spezifischen Rechte und Pflichten haben Gesellschafter in einer GmbH? Kann ein Gesellschafter ohne zustimmung der anderen Gesellschafter Entscheidungen treffen?
Gesellschafter einer GmbH haben das Recht auf Gewinnbeteiligung, Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und Informationsrecht. Sie haben die Pflicht zur Einzahlung ihres Geschäftsanteils und zur Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen. Entscheidungen können nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter getroffen werden, es sei denn, es wurde im Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart. **
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Produkte zum Begriff Gesellschafter:
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Die Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers, Fachbücher von Sascha LotzDie Untersuchung befasst sich mit einem der konfliktträchtigsten Problembereiche des Gesellschaftsrechts. Streitigkeiten rund um die Abberufung von GmbH-Geschäftsleitern beschäftigen die Rechtspraxis und -wissenschaft mit wechselnden Akzentuierungen und Schwerpunkten, vor allem dann, wenn die Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter sind. Die Arbeit untersucht, welchen Einfluss die besondere Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers in der GmbH auf die materiellen Anforderungen der Abberufung, das Abberufungsverfahren sowie den - bei Abberufungsstreitigkeiten meist unvermeidlichen - (einstweiligen) Rechtsschutz hat. Abschliessend werden Möglichkeiten zur Neuausrichtung der GmbH-Abberufungsregimes dargestellt.94,05 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Keil, Claudia: Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von KapitalgesellschaftenPensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften , Steuerliche Anerkennung - Fragestellungen aus der Praxis - Lösungswege , Warnleuchten > Zusatzbeleuchtung , Auflage: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Erscheinungsjahr: 20201207, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Recht in der Praxis##, Autoren: Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin, Auflage: 21004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Seitenzahl/Blattzahl: 296, Abbildungen: Kostenloser Download, Keyword: Pensionszusagen; Gesellschafter; Geschäftsführer; Anhang; Anlage; Arbeitsrecht; Bilanz; Bilanzrecht; Bilanzrechtsmodernisierung; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; Darstellung; Fremdvergleich; Gesellschaft; Gewinnausschüttung; Gründung; Handelsbilanz; Insolvenz; Insolvenzsicherung; Maßgeblichkeit; Maßgeblichkeitsgrundsatz; Nachholverbot; Nachzahlungsverbot; Pensionsfonds; Pensionsrückstellung; Prüfung; Rückstellung; Sozialversicherungsrecht; Steuerbilanz; Steuerrecht; Unterstützungskasse; Unterstützungskassen; Verdeckte Gewinnausschüttung; Versicherungsaufsicht; Versorgungsausgleich; Versorgungszusage; betriebliche Altersversorgung, Fachschema: Altersversorgung / Betriebliche Altersversorgung~Betriebliche Altersversorgung~Gesellschaft (des bürgerlichen Rechts) / GmbH~GmbH~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Industrielle Beziehungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutz~Gesellschaftsrecht~Arbeitsrecht, allgemein~Rentenrecht und Betriebliche Altersvorsorge~Politische Strukturen und Prozesse, Warengruppe: HC/Arbeit, Interessenvertretung, Fachkategorie: Rechtssubjekte, natürliche und juristische Personen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 241, Breite: 172, Höhe: 20, Gewicht: 560, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811451759 9783811450752 9783811433373, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 218269545,00 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Gesellschafter und Gläubigerschutz in der EPG, Fachbücher von Ortwin G. ArkoMit dem vom französischen Arbeitgeberverband MEDEF initiierten Projekt einer Europäischen Privatgesellschaft, für die in der Folge von deutschen, französischen, britischen und niederländischen Experten ein Verordnungsentwurf erarbeitet wurde, möchte man kleinen und mittleren Betrieben in der Europäischen Union ein Instrument zur grenzüberschreitenden Tätigkeitsentfaltung an die Hand geben. Die Europäische Privatgesellschaft soll dabei möglichst einfach und günstig sein. Aufgrund ihrer, neben steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten, ausschlaggebenden Bedeutung für die Standort- und Rechtsformwahl sowie ihrer Bedeutung für die Reputation einer Gesellschaftsform insgesamt, sollen die Vorschriften zum Gesellschafter- und Gläubigerschutz in diesem Verordnungsentwurf einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Dabei soll ihre Effizienz untersucht und mit jener alternativer Regelungskonzepte in nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen verglichen werden, wobei auch auf ihre Attraktivität für potenzielle Gründer einer EPG Bedacht genommen werden soll.89,90 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter, Ratgeber von Wolfgang BolkDas Fachbuch "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter" von Wolfgang Bolk bietet eine umfassende und praxisnahe Analyse der komplexen Themen rund um die Bilanzierung und Besteuerung von Personengesellschaften. Es richtet sich an Fachleute, die in der Beratung von Personengesellschaften tätig sind, und bietet wertvolle Einblicke in gesellschafts-, handels- und steuerrechtliche Fragestellungen. Die Darstellung ist so gestaltet, dass sie sowohl theoretische als auch praktische Aspekte berücksichtigt, was das Werk zu einem unverzichtbaren Begleiter im Beratungsalltag macht. Die sechste Auflage berücksichtigt aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und bietet zahlreiche Beispiele sowie konkrete Buchungshinweise, die die Anwendung des Gelernten erleichtern. Zudem wird ein interaktiver Checklistengenerator auf DVD-ROM und online bereitgestellt, um die Bearbeitung von Personengesellschaftsmandaten zu optimieren. Die fundierten Erläuterungen und weiterführenden Hinweise in den Fussnoten ermöglichen es den Leserinnen und Lesern, tiefer in die Materie einzutauchen.211,86 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Sind Gesellschafter Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Sind Gesellschafter Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es darauf ankommt, ob der Gesellschafter Geschäftsführer als Selbstständiger oder abhängig Beschäftigter eingestuft wird. Wenn der Gesellschafter Geschäftsführer als Selbstständiger gilt, ist er in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn jedoch eine abhängige Beschäftigung vorliegt, unterliegt er der Sozialversicherungspflicht. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Arbeitsverhältnisses zu prüfen, um die korrekte Einordnung vorzunehmen. In jedem Fall empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Risiken zu vermeiden. **
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Kann Gesellschafter GmbH vertreten?
Kann Gesellschafter GmbH vertreten? Ja, Gesellschafter einer GmbH können die Gesellschaft grundsätzlich vertreten, sofern dies im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt ist. Die Vertretungsmacht kann entweder allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern ausgeübt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vertretungsmacht der Gesellschafter gegenüber Dritten klar und eindeutig nach außen hin erkennbar sein muss. Zudem können die Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung eingeschr,änkt werden. Es empfiehlt sich daher, die Regelungen zur Vertretungsmacht der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag genau festzulegen, um mögliche Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. **
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Wer kann Gesellschafter sein?
Gesellschafter können natürliche Personen, also Einzelpersonen, sein, die Anteile an einer Gesellschaft halten. Auch juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können Gesellschafter einer Gesellschaft sein. Es ist auch möglich, dass eine Gesellschaft selbst Gesellschafter einer anderen Gesellschaft ist. In einigen Ländern gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Person oder Gesellschaft als Treuhänder für einen anderen Gesellschafter handelt. Grundsätzlich können also verschiedene Akteure Gesellschafter einer Gesellschaft sein, solange dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. **
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Wann haftet ein Gesellschafter?
Ein Gesellschafter haftet in der Regel für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn er eine persönliche Haftung übernommen hat, z.B. durch eine Bürgschaft oder eine persönliche Garantie. Darüber hinaus kann ein Gesellschafter auch bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten haftbar gemacht werden. Die Haftung eines Gesellschafters kann auch dann eintreten, wenn er seine Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Gesetz verletzt hat. Es ist wichtig, dass Gesellschafter sich über ihre Haftungsrisiken im Klaren sind und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um sich davor zu schützen. **
Sind Gesellschafter auch Inhaber?
Gesellschafter sind nicht automatisch Inhaber eines Unternehmens. Inhaber sind die Personen, die das Eigentum an einem Unternehmen besitzen, während Gesellschafter Anteile an einer Gesellschaft halten. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Gesellschafter auch Inhaber, da sie Anteile am Unternehmen besitzen. In einer Aktiengesellschaft (AG) hingegen können die Aktionäre Gesellschafter sein, aber nicht unbedingt Inhaber, da sie nur Anteile an der Gesellschaft halten. Letztendlich hängt es von der Unternehmensstruktur und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab, ob Gesellschafter auch als Inhaber betrachtet werden können. **
Hat eine AG Gesellschafter?
Hat eine AG Gesellschafter? Ja, eine Aktiengesellschaft (AG) hat Gesellschafter, die in Form von Aktien Anteile am Unternehmen halten. Diese Gesellschafter sind Aktionäre, die durch den Kauf von Aktien Eigentümer der AG werden. Die Aktionäre haben Stimmrechte und können somit Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen nehmen. Die Haftung der Aktionäre ist in der Regel auf ihre Einlage beschränkt, sie haften also nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG. **
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Jula:Der GmbH-Gesellschafter, Fachbücher von Rocco JulaDer GmbH-Gesellschafter von Rocco Jula ist ein umfassendes Fachbuch, das sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auseinandersetzt. In der vierten Auflage, veröffentlicht im Jahr 2020, bietet das Buch auf 359 Seiten tiefgehende Einblicke in die Rolle und die Pflichten von Gesellschaftern innerhalb einer GmbH. Der Autor, Rocco Jula, vermittelt fundiertes Wissen, das sowohl für Studierende als auch für Praktiker im Bereich Wirtschaft und Recht von Bedeutung ist. Der Hardcover-Bucheinband sorgt für eine langlebige Nutzung, während die Unterstützung der englischen Sprache den Zugang zu einem breiteren Publikum ermöglicht. Dieses Sachbuch ist eine wertvolle Ressource für alle, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktischen Herausforderungen der GmbH-Gestaltung und -Verwaltung beschäftigen. Es ist sowohl für angehende als auch für erfahrene Gesellschafter von Interesse, die ihre Kenntnisse vertiefen und aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht nachvollziehen möchten.69,99 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Gesellschafter und Geschäftsführer im Transaktionskonflikt, Fachbücher von Florian HolsteinFlorian Holstein zeigt in seinem Buch auf, wie der veräussernende Gesellschafter in der Transaktionsphase trotz des bestehenden Principal-Agent-Konflikts seine Interessen gegen den nicht seinem Willen entsprechend agierenden Fremdgeschäftsführer durchsetzen kann. Die Rechtsordnung bietet - so die Analyse des Autors - dem Gesellschafter neben den in der Praxis gängigen monetären Incentivierungen vor allem auf Ebene des Schadensrechts Ansatzpunkte für eine Harmonisierung der gegenläufigen Interessen. Dabei eignen sich besonders Direktansprüche aufgrund einer sittenwidrigen Schädigung. Derartige Ansprüche bestehen unabhängig von der fehlenden Sonderverbindung zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer, beeinträchtigen das gesellschaftsrechtliche Haftungssystem nur minimal und ermöglichen eine punktuelle Lösung der Transaktionsproblematik.69,99 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Die Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers, Fachbücher von Sascha LotzDie Untersuchung befasst sich mit einem der konfliktträchtigsten Problembereiche des Gesellschaftsrechts. Streitigkeiten rund um die Abberufung von GmbH-Geschäftsleitern beschäftigen die Rechtspraxis und -wissenschaft mit wechselnden Akzentuierungen und Schwerpunkten, vor allem dann, wenn die Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter sind. Die Arbeit untersucht, welchen Einfluss die besondere Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers in der GmbH auf die materiellen Anforderungen der Abberufung, das Abberufungsverfahren sowie den - bei Abberufungsstreitigkeiten meist unvermeidlichen - (einstweiligen) Rechtsschutz hat. Abschliessend werden Möglichkeiten zur Neuausrichtung der GmbH-Abberufungsregimes dargestellt.94,05 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Keil, Claudia: Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von KapitalgesellschaftenPensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften , Steuerliche Anerkennung - Fragestellungen aus der Praxis - Lösungswege , Warnleuchten > Zusatzbeleuchtung , Auflage: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Erscheinungsjahr: 20201207, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Recht in der Praxis##, Autoren: Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin, Auflage: 21004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Seitenzahl/Blattzahl: 296, Abbildungen: Kostenloser Download, Keyword: Pensionszusagen; Gesellschafter; Geschäftsführer; Anhang; Anlage; Arbeitsrecht; Bilanz; Bilanzrecht; Bilanzrechtsmodernisierung; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; Darstellung; Fremdvergleich; Gesellschaft; Gewinnausschüttung; Gründung; Handelsbilanz; Insolvenz; Insolvenzsicherung; Maßgeblichkeit; Maßgeblichkeitsgrundsatz; Nachholverbot; Nachzahlungsverbot; Pensionsfonds; Pensionsrückstellung; Prüfung; Rückstellung; Sozialversicherungsrecht; Steuerbilanz; Steuerrecht; Unterstützungskasse; Unterstützungskassen; Verdeckte Gewinnausschüttung; Versicherungsaufsicht; Versorgungsausgleich; Versorgungszusage; betriebliche Altersversorgung, Fachschema: Altersversorgung / Betriebliche Altersversorgung~Betriebliche Altersversorgung~Gesellschaft (des bürgerlichen Rechts) / GmbH~GmbH~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Industrielle Beziehungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutz~Gesellschaftsrecht~Arbeitsrecht, allgemein~Rentenrecht und Betriebliche Altersvorsorge~Politische Strukturen und Prozesse, Warengruppe: HC/Arbeit, Interessenvertretung, Fachkategorie: Rechtssubjekte, natürliche und juristische Personen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 241, Breite: 172, Höhe: 20, Gewicht: 560, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811451759 9783811450752 9783811433373, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 218269545,00 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Gesellschafter sind Personen oder Unternehmen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Sie haben in der Regel Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen. Gesellschafter können auch Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben, je nachdem wie viele Anteile sie besitzen. Sie sind oft auch an der Gewinnausschüttung des Unternehmens beteiligt. Insgesamt tragen Gesellschafter dazu bei, die Richtung und Entwicklung des Unternehmens mitzugestalten. **
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Kann Gesellschafter GmbH vertreten? Ja, Gesellschafter einer GmbH können die Gesellschaft grundsätzlich vertreten, sofern dies im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt ist. Die Vertretungsmacht kann entweder allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern ausgeübt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vertretungsmacht der Gesellschafter gegenüber Dritten klar und eindeutig nach außen hin erkennbar sein muss. Zudem können die Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung eingeschr,änkt werden. Es empfiehlt sich daher, die Regelungen zur Vertretungsmacht der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag genau festzulegen, um mögliche Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. **
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Die Haftung der Gesellschafter und 'directors' der 'Limited', Fachbücher von Nils RöverDer EuGH hat durch seine Urteile „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“ den Weg nach Deutschland für die Private Limited Company by Shares (im Folgenden: Limited) geebnet. Im Gegensatz zur klassischen GmbH bedarf es bei der Gründung einer Limited keines festgeschriebenen Mindeststammkapitals. Dieser Eigenschaft ist es wohl zu verdanken, dass sich die Zahl der von deutschen Unternehmern gegründeten und ausschliesslich in Deutschland tätigen Limiteds von 1.600 im Jahre 2003 innerhalb weniger Jahre auf geschätzte 20.000 bis 40.000 erhöht hat. Aufgrund des vermehrten Auftretens dieser Gesellschaftsform in Deutschland stellen sich nunmehr Fragen hinsichtlich der Haftung von Gesellschaftern und Directors einer Limited in Deutschland. Dabei besteht in diesem Bereich eine weitgehende Rechtsunsicherheit. Nach welchen Normen des deutschen oder englischen Rechtssystems sich die persönliche Haftung der handelnden Personen im Rahmen einer Limited richtet, ist in vielen Bereichen noch weitgehend ungeklärt. Mit dieser Arbeit soll ein Beitrag zur Klärung dieser Rechtsunsicherheit geleistet werden, wobei insbesondere die dogmatische Einordnung der verschiedenen haftungsrelevanten Tatbestände in die Segmente Gesellschafts-, Zivil-, Insolvenz- und Deliktsrecht untersucht wird.66,15 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Die Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter nach 24 GmbHG, Fachbücher von Sina WegenerDie Ausfallhaftung, wonach die Gesellschafter einer GmbH für eine nicht zu erzielende Einlageleistung eines Mitgesellschafters aufkommen müssen, stellt eine Besonderheit des GmbH-Rechts dar und ist seit Inkrafttreten des Gesetzes 1892 in diesem verankert. Während das GmbH-Gesetz im Allgemeinen über die Jahre grossräumige Veränderungen und Modernisierungen erfahren hat, blieb die Ausfallhaftung in ihrem Wortlaut stets unverändert. Die daraus resultierenden Systemunstimmigkeiten, Haftungsfragen und Anwendungsproblematiken untersucht die Autorin im ersten Teil dieses Buches. Anschliessend folgt eine rechtspolitische Betrachtung der Ausfallhaftung, welche vorrangig die Notwendigkeit der Ausfallhaftung im heutigen Kapitalaufbringungsschutzsystem zum Inhalt hat.53,50 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Gesellschafter können natürliche Personen, also Einzelpersonen, sein, die Anteile an einer Gesellschaft halten. Auch juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können Gesellschafter einer Gesellschaft sein. Es ist auch möglich, dass eine Gesellschaft selbst Gesellschafter einer anderen Gesellschaft ist. In einigen Ländern gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Person oder Gesellschaft als Treuhänder für einen anderen Gesellschafter handelt. Grundsätzlich können also verschiedene Akteure Gesellschafter einer Gesellschaft sein, solange dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. **
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